wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern3/0/5(2)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Beschluss vom 07.08.2014
16 L 1180/14 -

Verbot zum Tragen von "Rockerkutten" auf der Kirmes rechtmäßig

Verbotsverfügung soll massive Gewaltausbrüche und damit verbundene Gefahren für die Öffentlichkeit verhindern

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat ein ordnungsbehördlich verhängtes Kuttenverbot in der Öffentlichkeit im Bereich der Craner Kirmes bestätigt. Das Gericht entschied, dass das öffentliche Interesse daran, mögliche Gewaltausbrüche zu verhindern, die durch das Auftreten von Mitgliedern verschiedener Motorrad­gruppierungen in ihren "Kutten" ausgelöst werden könnten, das Interesse am Tragen der Motorradkleidung deutlich überwiegt.

Im zugrunde liegenden Streitfall verbot die Stadt Herne durch Ordnungsverfügung vom 16. Juli 2014 allgemein das Tragen von Bekleidungsstücken mit Abzeichen und Schriftzügen von bestimmten Motorradgruppierungen (u.a. "Bandidos MC", "Hells Angels MC", "Satudarah MC", "Gremium MC", "Freeway Riders MC") sowie mit bestimmten allgemeinen Schriftzügen und Parolen, so genannten "Kutten", in der Öffentlichkeit im Bereich der Cranger Kirmes.

Antragsteller rügt Verletzung seines Freiheitsrechts

Der Antragsteller ist Mitglied des Clubs "Freeway Riders MC" und macht zur Begründung seines Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz geltend, die Verbotsverfügung verletze ihn in seinem Freiheitsrecht.

Gericht bejaht auf Grundlage einer allgemeinen Interessenabwägung Zulässigkeit der Verbotsverfügung

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen bestätigte jedoch die Verbotsverfügung und führte zur Begründung seiner Entscheidung aus, dass sich die Allgemeinverfügung jedenfalls nicht als offensichtlich rechtswidrig herausstelle. Die Stadt Herne habe in der Begründung ausführlich und nachvollziehbar dargelegt, warum das Verbot aus ihrer Sicht notwendig sei, um durch das Tragen solcher Bekleidungsstücke ausgelöste massive Gewaltausbrüche und damit Gefahren für die Öffentlichkeit im Bereich der Cranger Kirmes auszuschließen. Im Rahmen der im vorläufigen Rechtsschutzverfahren nur möglichen summarischen Prüfung konnte das Gericht aber auch die offensichtliche Rechtmäßigkeit der Verfügung nicht feststellen, sondern hat auf der Grundlage einer allgemeinen Interessenabwägung entschieden.

Antragsteller wird durch Verfügung nur in geringem Umfang im Freiheitsrecht beeinträchtigt

Das öffentliche Interesse daran, mögliche, durch das Auftreten von Mitgliedern verschiedener Motorradgruppierungen in ihren "Kutten" ausgelöste Gewaltausbrüche zu verhindern, überwiege das Interesse des Antragstellers am Tragen seiner Motorradkleidung deutlich. Der Antragsteller werde durch die Verfügung nur in geringem Umfang in seinem Freiheitsrecht beeinträchtigt, da die Kirmes bereits am Montag, dem 11. August 2014, um ein Uhr zu Ende gehe. Dem Antragsteller sei die Angelegenheit offenbar auch nicht so eilig gewesen, da er die Antragsschrift vom 1. August 2014 mit normaler Post an das Gericht geschickt habe, wo sie am 7. August 2014 einging.

Kirmesbesuch gehört nicht zum Kernbereich der Vereinsaktivitäten der "Freeway Riders MC"

Im Übrigen sei der Antragsteller am Besuch der Kirmes auch nicht gehindert. Das Verwaltungsgericht vermochte nicht zu erkennen, dass der Kirmesbesuch zum Kernbereich der Vereinsaktivitäten der "Freeway Riders MC" gehöre und ein Tragen der Motorradkleidung mit den Vereinsabzeichen auf dem Kirmesgelände erforderlich sei.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.08.2014
Quelle: Verwaltungsgericht Gelsenkirchen/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Vereinsrecht | Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 18636 Dokument-Nr. 18636

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss18636

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 3 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (2)

 
 
Andrej Milovic schrieb am 26.08.2014

Interessante Umfrage zum Thema Kuttenverbot!

http://www.q-set.de/q-set.php?sCode=FCDRHVAAKSCM

Birte schrieb am 19.08.2014

Dürfen Ordensleute jetzt auch nur in Zivil auf die Kirmes? Schließlich könnte deren Kleidung ja auch irgendeineN FanatikerIn provozieren...

Wann spricht sich endlich rum, dass x Verbote denjenigen oder diejenige an der Ausübung von Gewalt nicht hindern wird, wenn diejenigen auf Gewalt hinauswollen?

Ich verstehe durchaus, dass die Stadt Herne Krawalle schon im Vorfeld unterbinden wollte, sehe aber trotzdem in dieser Regelwut eine Gefahr für unsere Verfassung.

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?