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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.12.2010
- OVG 10 S 51.10 -
Zuschauer darf keine Motorradkutte bei Gerichtsverhandlung tragen - OVG Berlin-Brandenburg bestätigt "Kuttenverbot" für Hells Angels im Gerichtsgebäude
Zeugen sollen unbelastet und ohne Angst ihren staatsbürgerlichen Pflichten nachkommen können
Ein Angehöriger des Motorradclubs "Hells Angels" wollte mit seiner Beschwerde erreichen, dass er als Zuschauer in einem Strafverfahren seine Motorradkutte tragen darf. Diese wurde nun vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zurückgewiesen.
Im hiesigen Fall findet zurzeit im Landgericht Potsdam ein Strafverfahren gegen mehrere Mitglieder der
Gerichtspräsident als Inhaber des Hausrechts darf Zutrittsregelungen treffen
Das Oberverwaltungsgericht hat wie zuvor schon das Verwaltungsgericht Potsdam die Verfügung des Präsidenten des Landgerichts in einer Eilentscheidung bestätigt. Das Oberverwaltungsgericht hat zur Begründung ausgeführt, der Gerichtspräsident dürfe als Inhaber des Hausrechts Regelungen über den Zutritt zum Dienstgebäude und den Aufenthalt von Personen in den Räumen des Gerichts treffen. Er müsse dabei jedoch insbesondere den Grundsatz der Öffentlichkeit des Verfahrens beachten. Maßnahmen, die den Zugang zu einer Gerichtsverhandlung nur unwesentlich erschwerten und keine persönlichkeitsbezogene Auswahl der Zuhörerschaft beinhalteten, seien mit dem Öffentlichkeitsgrundsatz und dem Recht auf
Sichtbares Auftreten als Bedrohung für Zeugen anzusehen
In dem Strafverfahren spiele das von einzelnen Mitgliedern der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.12.2010
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg/ ra-online
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Dokument-Nr. 10761
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