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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 10.08.2022
- 17 K 4838/20 -
Polizei durfte Klimaaktivisten am Kraftwerk Datteln 4 nicht in Gewahrsam nehmen
Freiheitsentziehung rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat auf die Klage von 3 Klimaaktivisten festgestellt, dass die Freiheitsentziehung durch Polizeibeamte des Polizeipräsidiums Recklinghausen am Kraftwerk Datteln 4 rechtswidrig gewesen ist.
Die Kläger waren am 1. Februar 2020 nach 23.00 Uhr in unmittelbarer Nähe des Kraftwerksbereichs von Polizeibeamten angetroffen und kontrolliert worden. Die Polizei hatte zuvor Hinweise darauf erhalten, dass sogenannte
Gesetzliche Voraussetzungen für Präventivgewahrsam nicht erfüllt
Das Gericht hat ausgeführt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen des § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Polizeigesetzes Nordrhein-Westfalen für den sogenannten Präventivgewahrsam nicht vorgelegen haben. Die von der Polizei zum Anlass für die Maßnahme herangezogenen Tatsachen (u.a. Kleidung, Mitführen von Verpflegung, Schlafsäcken und einer Stirnlampe, Nähe zur Gruppierung „Ende Gelände“) sind nicht ausreichend für die Annahme, dass die Begehung von
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.08.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32070
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