wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Gießen, Beschluss vom 09.08.2013
1 L 1533/13.Gl -

Keine Bauarbeiten am „Hilsberg“ in Bad Endbach bis Ende September

Gemeinde Bad Endbach beabsichtigte Aufnahme von Bauarbeiten zur Errichtung mehrerer Windkraftanlagen

Das Regierungspräsidium Gießen hat der Gemeinde Endbach jegliche Bauarbeiten auf dem Hilsberg im Zusammenhang mit der Errichtung von mehreren Windkraftanlagen (WEA) bis einschließlich 30. September 2013 zu untersagen. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gießen hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte sich der Vogelschutzverein Holzhausen mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht Gießen gewandt, da die Gemeinde Bad Endbach beabsichtige, im Bereich der bereits im letzten Jahr gerodeten Bereiche die Bauarbeiten auf dem „Hilsberg“ aufzunehmen, wo die Gemeinde nach einem Bescheid des Regierungspräsidiums Gießen vom 21.03.2013 mehrere Windkraftanlagen errichten darf. Die dafür notwendigen Rodungsabreiten dürfen jedoch erst am 01.10.2013 begonnen werden. Der Bescheid vom 21.02.2013 regelt dazu, dass die noch durchzuführenden Rodungsmaßnahmen im Bereich der Windkraftanlagen WEA 1, 2, 4 und 5 einschließlich der für diese Standorte notwendigen Schleppradien und Zuwegungen nur zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar zulässig sind und die weiteren Bauarbeiten nach Durchführung der Rodungsarbeiten erst wieder ab Anfang Juli zulässig sind.

Voraussetzungen für weitere Bauarbeiten liegen nicht vor

Nach Auffassung des Gerichts lässt diese Nebenbestimmung weitere Bauarbeiten nur unter der Voraussetzung ab Juli zu, dass vorher sämtliche noch durchzuführenden Rodungsmaßnahmen im Bereich aller Windkraftanlagen einschließlich der für diese Standorte notwendigen Schleppradien und Zuwegungen durchgeführt und abgeschlossen sind. Da derzeit aber allenfalls im Bereich der WEA 1 schon Rodungsmaßnahmen durchgeführt worden seien, lägen die Voraussetzungen für weitere Bauarbeiten nicht vor.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.08.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Gießen/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 16475 Dokument-Nr. 16475

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss16475

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?