Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Gießen, Beschluss vom 12.10.2006
- 10 G 2062/06 -
Vorerst keine Schließung eines Wettbüros in Hessen
Erfolgreicher Eilantrag eines Sportwettenabieters
Das Verwaltungsgericht Gießen hat dem Eilantrag eines Anbieters von Sportwetten aus dem Wetteraukreis stattgegeben. Der Landrat des Wetteraukreises hatte ihm, gestützt auf das Hessische Gesetz über Sicherheit und Ordnung und den Lotteriestaatsvertrag unter Anordnung der sofortigen Vollziehung umfassend das Anbieten von kommerziellen Sportwetten untersagt.
Der Antragsteller vermittelt
In der Begründung der Entscheidung führt die 10. Kammer aus, bei der summarischen Prüfung im Eilverfahren sei der Ausgang des Verfahrens offen und die Anordnung der sofortigen Vollziehung unter Berücksichtigung der Interessen des Antragstellers nicht gerechtfertigt.
Im Einzelnen begründet die Kammer ihre Entscheidung damit, dass die Tätigkeit des Vermittelns von
Auch dann, wenn man von einer Rechtmäßigkeit der Verbotsverfügung ausgehe, sei jedenfalls die Eilbedürftigkeit des Verbots zu verneinen, da ausgehend von dem Grundrecht auf freie Berufswahl und -ausübung und einer in der Bundesrepublik Deutschland bestehenden Gewerbefreiheit ein Verstoß gegen die Grundrechte festzustellen sei. Die Begründung der Behörde zur Anordnung der sofortigen Vollziehung überzeuge nicht. Die Anordnung des Sofortvollzugs stelle die Ausnahme dar und erfordere eine über die Begründung für den Verwaltungsakt hinausgehende Darlegung von Gründen für die Eilbedürftigkeit. Derartige Gründe lägen hier nicht vor. Solange der nationale Gesetzgeber die Unvereinbarkeit der nationalen Regelungen gegen Vertragsregelungen der Europäischen Union nicht beseitigt habe, sei im Fall der Vermittlung von
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.10.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Gießen vom 17.10.2006
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 3200
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss3200
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.