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Verwaltungsgericht Gießen, Urteil vom 15.09.2011
- 3 K 474/10.G -
VG Gießen: Doktorgrad kann wegen Täuschung entzogen werden
Dissertation stellt mangels Kennzeichnung wörtlicher Übernahme aus anderen Werken weitgehend ein Plagiat dar
Ein Doktorgrad, der durch Täuschung erworben wurde, da erhebliche Teile aus einer Habilitationsschrift wörtlich übernommen und nicht gekennzeichnet wurden, kann im Nachhinein wegen Plagiatsvorwürfen aberkannt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gießen hervor.
Der in Bayern lebende Kläger der zugrunde liegenden Verhandlung hatte der Philipps-Universität Marburg Anfang 2003 seine juristische
Dissertation enthält insgesamt etwa 700 Zeilen nicht gesondert gekennzeichneter, wörtlicher oder nur minimal veränderter Passagen aus Habilitationsschrift
Das Verwaltungsgericht Gießen wies die dagegen gerichtete Klage ab, da der
Pflicht zu Offenlegung fremden Gedankengutes gilt für gesamte Dissertation
Den Einwand des Klägers, sein verstorbener Doktorvater habe ihm die Einarbeitung der Habilitationsschrift nahegelegt, ließ das Gericht nicht gelten. Denn dies ändere nichts an seiner Verpflichtung, diese Einarbeitung kenntlich zu machen. Der
Zur Information:
Hessisches Hochschulgesetz in der Fassung vom 5. November 2007
§ 33 a Entziehung von Graden und Bezeichnungen
Aufgrund dieses Gesetzes verliehene Grade und Bezeichnungen sollen entzogen werden, wenn sie durch
Das HHG fand wegen der schon 2009 getroffenen Entscheidung der Hochschule in der oben abgedruckten alten Fassung Anwendung. Eine entsprechende Norm findet sich auch im neuen HHG.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.09.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Gießen/ra-online
- VG Darmstadt: Doktorgrad wegen Plagiatsvorwürfen aberkannt
(Verwaltungsgericht Darmstadt, Urteil vom 14.04.2011
[Aktenzeichen: 3 K 899/10.DA]) - VGH Baden-Württemberg: Schwerwiegendes wissenschaftliches Fehlverhalten rechtfertigt Entziehung des Doktorgrades wegen Unwürdigkeit
(Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 14.09.2011
[Aktenzeichen: 9 S 2667/10]) - Plagiat: Doktortitel kann wegen Täuschung entzogen werden
(Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.10.2008
[Aktenzeichen: 9 S 494/08])
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Dokument-Nr. 12287
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