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Verwaltungsgericht Gießen, Urteil vom 17.02.2014
- 4 K 3518/12 -
Landkreis muss Tierschutzverein Kosten für veranlasste Unterbringung von über 40 Katzen nicht erstatten
Tierschutzverein war durch Vertragsabschluss mit Gerichtsvollzieher über Katzenunterbringung nicht auftragslos ihn Wahrnehmung von Aufgaben
Das Verwaltungsgericht Gießen hat entschieden, dass ein Landkreis nicht verpflichtet ist, einen Tierschutzverein die Kosten für eine vom Gerichtsvollzieher nach einer Zwangsräumung veranlasste Unterbringung von über 40 Katzen zu erstatten.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Gerichtsvollzieher im Jahr 2009 im Zuge einer
Tierschutzverein verlangt Kosten in Höhe von über 30.000 Euro erstattet
In der Folgezeit entstanden dem
Erstattungsanspruch gegen den Landkreis kommt unter keinem denkbaren Gesichtspunkt in Betracht
Das Verwaltungsgericht Gießen wies die Klage ab und führt dabei aus, dass ein Erstattungsanspruch gegen den Landkreis unter keinem denkbaren Gesichtspunkt in Betracht komme. Da der Gerichtsvollzieher einen Vertrag über die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.03.2014
Quelle: Verwaltungsgericht Gießen/ra-online
- Tierschutzverein kann vom Land nicht Erstattung von Pflege- und sonstigen Kosten für ausgesetzten Hund verlangen
(Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 06.02.2013
[Aktenzeichen: 2 K 907/12.KO]) - Stadt muss Aufwendungen für tierärztliche Versorgung eines im Stadtgebiet aufgefundenen Katers ersetzen
(Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 23.04.2012
[Aktenzeichen: 11 LB 267/11])
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Dokument-Nr. 17812
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