Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Göttingen, Beschluss vom 16.02.2012
- 1 B 49/12 -
Bürger zur Zensus-Auskunftserteilung verpflichtet
Eingriff in Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zulässig
Das Verwaltungsgericht Göttingen hat einen Antrag abgelehnt, mit dem sich ein Bürger gegen die 2011 durchgeführte Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungszählung (Zensus) gewandt hatte.
Nachdem der Antragsteller des zugrunde liegenden Falls mehrfach Fragebögen an die Stadt Göttingen unausgefüllt oder mit Fantasiedaten zurückgesandt hatte, verpflichtete die Stadt ihn zur Auskunftserteilung und setzte ein Zwangsgeld fest. Dagegen wandte sich der Antragsteller mit Klage und Eilantrag, weil er sich in seinen Grundrechten verletzt sah.
Pflicht zu Angaben zum Geschlecht und zur Staatsangehörigkeit stellen keinen Grundrechtsverstoß dar
Das Verwaltungsgericht Göttingen lehnte diesen Antrag jedoch ab. So wie zahlreiche andere Gerichte in der Bundesrepublik sah auch das Verwaltungsgericht in Göttingen keine Verletzung von Grundrechten der Auskunftspflichtigen. Zwar greife die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.11.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Göttingen/ra-online
- Zensus 2011 verstößt nicht gegen Grundrechte
(Verwaltungsgericht Braunschweig, Beschluss vom 03.04.2012
[Aktenzeichen: 5 B 199/11]) - VG Stuttgart: Eilantrag gegen Zensus 2011 erfolglos
(Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss vom 17.11.2011
[Aktenzeichen: 13 K 3766/11]) - VG Gießen: Eilantrag gegen Haushaltsbefragung im Zensus 2011 abgelehnt
(Verwaltungsgericht Gießen, Beschluss vom 13.10.2011
[Aktenzeichen: 4 L 2533/11.GI])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 14511
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss14511
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.