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Verwaltungsgericht Göttingen, Beschluss vom 28.03.2022
- 2 B 55/22 -
Berücksichtigung von Baukindergeld als belastungsmindernd bei Gewährung von Wohngeld in Form des Lastenzuschusses
Art und Weise der Einsetzung des Baukindergelds zur Immobilienfinanzierung unerheblich
Baukindergeld ist bei der Gewährung von Wohngeld in Form des Lastenzuschusses belastungsmindernd zu berücksichtigen. Dabei spielt die Art und Weise der Einsetzung des Baukindergelds zur Immobilienfinanzierung keine Rolle. Dies hat das Verwaltungsgericht Göttingen entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall beanspruchte eine Grundstückseigentümerin im Jahr 2022 vor dem Verwaltungsgericht Göttingen im Rahmen eines Eilverfahrens
Baukindergeld führt zur Reduzierung der Belastung
Das Verwaltungsgericht Göttingen entschied, dass das
Art und Weise der Einsetzung des Baukindergelds zur Immobilienfinanzierung unerheblich
Für unerheblich hielt das Verwaltungsgericht, in welcher Form das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.05.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Göttingen, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 31771
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