Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Göttingen, Beschluss vom 25.02.2010
- 4 B 10/10 -
VG Göttingen stoppt Hausverbot für juristisches Repetitorium
Nur gegen einzelne Anbieter gerichtetes Hausverbot verstößt gegen Gleichbehandlungsgrundsatz
Der Universität Göttingen ist es nicht gestattet ein Hausverbot gegen ein juristisches Repetitorium auszusprechen. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Göttingen hervor.
Die Antragstellerin betreibt eines von zahlreichen juristischen Repetitorien in Deutschland. Diese Repetitorien bereiten Studenten der Rechtswissenschaft gegen Entgelt auf die 1. Juristische Staatsprüfung vor. Hierfür warb die Antragstellerin in den Räumen der
Anstragsstellerin sieht in ihrem Angebot lediglich Ergänzung des universitären Angebots
Hiergegen hat die Antragstellerin Klage erhoben und gleichzeitig einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gestellt. Sie ist der Ansicht, nicht in Konkurrenz zur
VG gibt Antrag auf Rechtsschutz aufgrund des Verstoßes gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz statt
Das Verwaltungsgericht Göttingen dem Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes stattgegeben. Zur Begründung führte das Gericht im Wesentlichen an, dass zwar grundsätzlich das Verbot von Werbemaßnahmen für ein privates kommerzielles juristisches
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.03.2010
Quelle: ra-online, VG Göttingen
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 9289
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss9289
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.