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Verwaltungsgericht Göttingen, Beschluss vom 29.05.2008
- 4 B 88/08 -
VG Göttingen erlaubt privatem Entsorgungsunternehmen Aufstellung der blauen Tonne
Das Verwaltungsgericht Göttingen hat im vorläufigen Rechtsschutzverfahren einem Abfallentsorgungsunternehmen Recht gegeben, dem die Stadt Göttingen untersagt hatte, Behälter zur Sammlung von Altpapier im Stadtgebiet aufzustellen.
Die Antragstellerin, ein zertifiziertes Abfallentsorgungsunternehmen, hatte der Stadt unter Darlegung der Durchführungsmodalitäten angezeigt, dass sie ab Juli 2008 plane, gewerblich
Da die Antragsgegnerin für die Untersagungsverfügung die sofortige Vollziehung angeordnet hatte und die Antragstellerin trotz Einlegung des Widerspruchs dadurch gehindert gewesen wäre, zeitnah
Diesem Antrag hat die 4. Kammer des Gerichts entsprochen, so dass die Antragstellerin wie geplant ab Juli mit der Sammlung von
Zur Begründung hat das Gericht im Wesentlichen ausgeführt, es bestünden keine Zweifel daran, dass die Antragstellerin, die auf diesem Gebiet schon tätig sei, das
In der Sache folgt das Verwaltungsgericht Göttingen damit einer ähnlichen, für das Stadtgebiet der Landeshauptstadt Hannover ergangenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover. Die Antragsgegnerin kann gegen die Entscheidung Beschwerde beim Nds. Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einlegen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.06.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Göttingen vom 02.06.2008
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Dokument-Nr. 6141
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