wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Halle, Urteil vom 29.04.2010
1 A 99/08 HAL -

Rechtsextreme Gesinnung – Bezirksschornsteinfeger darf weiterarbeiten

Aufgaben eines Bezirksschornsteinfegermeisters setzen keine Verfassungstreue voraus

Die Bestellung eines Bezirksschornsteinfegers kann nicht wegen dessen rechtsextremistischer Gesinnung widerrufen werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Halle.

Im zugrunde liegenden Fall wurde eine Bestellung als Bezirksschornsteinfegermeister wegen rechtsextremer Gesinnung und rechtsextremen Verhaltens des Mannes vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt widerrufen.

Verfassungstreue keine Voraussetzung für Schornsteinfegerberuf

Gegen diesen Widerruf wehrte sich der Schornsteinfeger erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht Halle. Das Verwaltungsgericht ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Rechtsstellung und die Aufgaben eines Bezirksschornsteinfegermeisters keine Verfassungstreue voraussetzen.

Fehlende Verfassungstreue kann nicht als Unzuverlässigkeit gewertet werden

Deshalb rechtfertigt fehlende Verfassungstreue nicht den Widerruf der Bestellung als Bezirksschornsteinfegermeister wegen Unzuverlässigkeit. Fehlende Verfassungstreue führt erst dann zur Unzuverlässigkeit, wenn sich die politische Gesinnung des Bezirksschornsteinfegermeisters auf die Erfüllung seiner beruflichen Pflichten auswirkt, indem er etwa seine berufliche Betätigung zielgerichtet dazu nutzt, seine politische Überzeugung weiterzuverbreiten. Im entschiedenen Fall aber waren die fachliche Tätigkeit und das persönliche Verhalten des Bezirksschornsteinfegermeisters bei seiner Berufsausübung nicht zu beanstanden.

Damit behält der Bezirksschornsteinfegermeister seinen Kehrbezirk bis zum regulären Auslaufen seiner Bestellung (Ende 2014).

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.05.2010
Quelle: ra-online, VG Halle

Aktuelle Urteile aus dem Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 9607 Dokument-Nr. 9607

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil9607

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?