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Verwaltungsgericht Halle, Urteil vom 29.04.2010
- 1 A 99/08 HAL -
Rechtsextreme Gesinnung – Bezirksschornsteinfeger darf weiterarbeiten
Aufgaben eines Bezirksschornsteinfegermeisters setzen keine Verfassungstreue voraus
Die Bestellung eines Bezirksschornsteinfegers kann nicht wegen dessen rechtsextremistischer Gesinnung widerrufen werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Halle.
Im zugrunde liegenden Fall wurde eine Bestellung als Bezirksschornsteinfegermeister wegen rechtsextremer Gesinnung und rechtsextremen Verhaltens des Mannes vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt widerrufen.
Verfassungstreue keine Voraussetzung für Schornsteinfegerberuf
Gegen diesen Widerruf wehrte sich der
Fehlende Verfassungstreue kann nicht als Unzuverlässigkeit gewertet werden
Deshalb rechtfertigt fehlende
Damit behält der Bezirksschornsteinfegermeister seinen Kehrbezirk bis zum regulären Auslaufen seiner Bestellung (Ende 2014).
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.05.2010
Quelle: ra-online, VG Halle
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Dokument-Nr. 9607
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