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Verwaltungsgericht Halle, Beschluss vom 12.03.2018
- 7 B 83/18 HAL -
Versagung der TÜV-Plakette bei nicht nachgerüstetem Dieselfahrzeug rechtmäßig
Geplantes Geltendmachen von Ansprüchen gegen Verkäufer des Fahrzeuges unerheblich
Das Verwaltungsgericht Halle hat in einem Eilverfahren entschieden, dass die TÜV-Plakette für ein nicht nachgerüstetes Dieselfahrzeug zu Recht versagt worden ist.
In dem zugrunde liegenden Verfahren begehrt der Besitzer eines Dieselfahrzeuges die Erteilung einer HU-Plakette. Diese hatte der Prüfer versagt, weil er bei der Prüfung den
TÜV-Plakette darf grundsätzlich nur mängelfreien Fahrzeugen erteilt werden
Das Verwaltungsgericht Halle lehnte den Antrag auf Erteilung der Plakette ab und führte zur Begründung aus, dass die Prüfplakette nur zugeteilt und angebracht werde, wenn bei der Durchführung der Hauptuntersuchung festgestellt werde, dass das
Verkehrssicherheit des Fahrzeuges entscheidend
Bei dem bei dem
Wirtschaftliche Interessen des Halters nicht relevant
Auch wirtschaftliche Interessen des Fahrzeughalters seien laut Gericht unbeachtlich. Dementsprechend könne der Antragsteller auch nicht damit durchdringen, die Teilnahme an der Rückrufaktion sei unzumutbar, weil sein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.08.2018
Quelle: Verwaltungsgericht Halle/ra-online
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(Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.08.2018
[Aktenzeichen: 8 B 548/18 und 8 B 865/18]) - Betriebsuntersagung eines Pkw mit nicht nachgerüstetem Dieselmotor rechtmäßig
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[Aktenzeichen: VG 10 L 303/18])
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Dokument-Nr. 26368
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