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Verwaltungsgericht Hamburg, Beschluss vom 27.01.2020
- 15 E 5728/19, 15 E 5647/19 -
Eilanträge gegen probeweise Einrichtung einer Fußgängerzone in Hamburg erfolgreich
Tragfähige gesetzliche Grundlage für Eingriffe in Rechte der Anlieger nicht gegeben
Das Verwaltungsgericht Hamburg hat den Eilanträgen zweier Anlieger gegen die im Rahmen des Projekts "Ottensen macht Platz" für ein halbes Jahr probeweise eingerichtete Fußgängerzone stattgegeben und die aufschiebende Wirkung ihrer Widersprüche gegen die Verkehrszeichen, die das Projektgebiet in Ottensen als Fußgängerzone ausweisen, angeordnet.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Am 28. März 2019 beschloss die Bezirksversammlung Altona, das Zentrum des Stadtteils Ottensen zu Erprobungszwecken ab September 2019 für einen Zeitraum von zunächst sechs Monaten bis auf wenige Ausnahmen vom Individualverkehr zu befreien und in eine
VG: Probeweise Einrichtung der Fußgängerzone mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtswidrig
Vor dem Verwaltungsgericht Hamburg waren die Anlieger mit ihren Eilanträgen erfolgreich. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts ist die probeweise Einrichtung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.01.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Hamburg/ra-online (pm/kg)
- Klage gegen Schwetzinger Fußgängerzone gescheitert
(Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil vom 18.07.2008
[Aktenzeichen: 1 K 432/07, 1 K 478/07]) - Ladeninhaberin kann Aufstellen einer Multigenerationenbank vor ihrem Geschäft in der Fußgängerzone nicht verhindern
(Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 22.04.2013
[Aktenzeichen: 4 L 197/13.NW])
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Dokument-Nr. 28359
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