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Verwaltungsgericht Hannover, Beschluss vom 06.07.2022
- 10 B 2725/22 -
Keine Versammlung zum Thema "Verkehrswende" auf der Autobahn - Ausgleich verschiedener verfassungsrechtlich geschützter Rechte
Fahrrad-Demonstration darf nicht auf der A 7 stattfinden - Alternativroute voraussichtlich rechtmäßig
Das Verwaltungsgericht Hannover hat entschieden, dass die für den 10. Juli 2022 unter dem Thema "Verkehrswende, autofreie Innenstadt, kein dritter Autobahnanschluss, Radverkehr stärken" geplante Fahrrad-Demonstration nicht auf der Bundesautobahn 7 (A 7) durchgeführt werden darf.
Die Antragsteller zeigten bei der Stadt Hildesheim eine
VG verweist auf erhöhte Unfallgefahren durch Staubildung
Den gegen diese Entscheidung beim Verwaltungsgericht gestellten Eilantrag hat das VG nunmehr abgelehnt. Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt, dass die von der Antragsgegnerin verfügte streitgegenständliche
Die
Keine unverhältnismäßige Beeinträchtigung der Versammlungsfreiheit
Vorliegend sei die Antragsgegnerin zu Recht davon ausgegangen, dass die
Thema der Fahrrad-Demo kann auch auf Alternativroute öffentlichkeitswirksam verfolgt werden
Das VG teilte die Einschätzung der Antragsgegnerin auch dahingehend, dass das von den Antragstellern verfolgte Anliegen - auf eine für erforderlich gehaltene Verkehrs- und Mobilitätswende im Sinne des Klimaschutzes aufmerksam zu machen - in ähnlich öffentlichkeitswirksamer Weise auch auf der ihr zugewiesenen Alternativroute verfolgt werden könne, welche einen autobahnähnlichen Charakter aufweise. Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts können die Antragsteller Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einlegen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.07.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Hannover, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 31949
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