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Verwaltungsgericht Hannover, Beschluss vom 13.05.2013
- 12 B 2875/13 -
Grundstückseigentümerin muss Verlegung einer Abwassertransportleitung auf ihrem Grundstück dulden
Wahl der Art der Abwasserbeseitigung liegt grundsätzlich im Gestaltungsermessen des Abwasserbeseitigungspflichtigen
Das Verwaltungsgericht Hannover hat entschieden, dass eine Grundstückseigentümerin dazu verpflichtet ist, die Verlegung einer Abwassertransportleitung auf ihrem Grundstück zu dulden, wenn sich andere Leitungsvarianten als nicht praktikabel erweisen und darüber hinaus einen erheblichen Mehraufwand verursachen würden.
Im zugrunde liegenden Streitfall plante der zuständige Wasserverband plant Bau einer Abwassertransportleitung von Brevörde nach Holzminden. Für den Verlauf der Leitung nach Querung der Weser in Höhe des Ortskerns von Brevörde hat der Verband drei Varianten geprüft und sich dann für die Variante entschieden, die über das
Grundstückseigentümerin hält Verlegung der Abwassertrasportleitung für nicht erforderlich
Dagegen wendet sich die Antragstellerin, Eigentümerin eines landwirtschaftlich genutzten Grundstücks, das im Überschwemmungsgebiet der Weser liegt, im Wesentlichen mit der Begründung, die Leitung sei nicht erforderlich, weil die Kläranlage in Brevörde nicht ausgelastet sei. Die Leitung werde letztlich nur deswegen gebaut, weil ein in der Ortschaft Glesse ansässiger Frischkäsehersteller Engpässe befürchte. Dieser könne aber verpflichtet werden, für eine Vorklärung seines Abwassers zu sorgen. Außerdem könne die Leitung auch entsprechend der anderen Varianten verlegt werden. Dadurch entstünden zwar Mehrkosten, die aber im Vergleich zu der Beeinträchtigung ihres Grundstücks nicht erheblich seien.
Geplante Abwasserleitung ist gemessen an wasserwirtschaftlichen Zwecken vernünftig und sinnvoll
Dieser Auffassung schloss sich das Verwaltungsgericht Hannover jedoch nicht an. Die geplante Abwasserleitung sei zur
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.05.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Hannover/ra-online
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Dokument-Nr. 15877
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