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Verwaltungsgericht Hannover, Beschluss vom 17.07.2006
- 2 B 3782/06 -
Präsidentenstelle des Verwaltungsgerichts darf erneut ausgeschrieben werden
Eilantrag eines Bewerbers der ersten Ausschreibung abgelehnt
Die seit dem 1. Januar 2005 vakante Stelle des Präsidenten des Verwaltungsgerichts Hannover darf ein weiteres Mal ausgeschrieben werden. Der Eilantrag eines Bewerbers, der sich auf die erste Ausschreibung beworben hatte und eine Neuausschreibung verhindern wollte, blieb ohne Erfolg.
Das Niedersächsische Justizministerium hatte die Präsidentenstelle - als Planstelle der Besoldungsgruppe R 4 - bereits am 2. September 2004 ausgeschrieben. Darauf hatten sich drei Kandidaten beworben. Im Laufe des Besetzungsverfahrens wurde die Stelle auf eine Planstelle der Besoldungsgruppe R 3 herabgestuft, ohne dass erneut ausgeschrieben wurde. Gegen die von der Landesregierung getroffene Auswahlentscheidung hatte der Antragsteller, Präsident eines Verwaltungsgerichts in einem anderen Bundesland ist und im
Dagegen wendet sich der Antragsteller, der die Auffassung vertritt, das
Dieser Argumentation ist das Gericht nicht gefolgt. Die Stelle dürfe bereits deswegen erneut ausgeschrieben werden, weil sie bisher im Hinblick auf die erfolgte Herabstufung zu einer Planstelle der Besoldungsgruppe R 3 nicht ordnungsgemäß ausgeschrieben wurde. Rechtsschutz könne ein Bewerber zudem nicht gegen die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.08.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Hannover vom 19.07.2006
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Dokument-Nr. 2728
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