wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(3)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 09.11.2022
2A 3031/21 -

Fristlose Entlassung eines Zeitsoldaten rechtmäßig

Bekanntwerden der Dienst­pflicht­verletzung würde Ansehen der Bundeswehr ernstlich gefährdet

Das Verwaltungsgericht Hannover hat auf die mündliche Verhandlung durch den Einzelrichter die Klage eines Soldaten gegen seine fristlose Entlassung abgewiesen.

Der Kläger ist mit dem Dienstgrad Gefreiter als Soldat auf Zeit für vier Jahre in die Bundeswehr eingetreten. Im Oktober 2020 erhielt seine Dienststelle Kenntnis davon, dass er Mitglied in einer WhatsApp-Gruppe war, in der Bilder, Memes und Videos mit sittenwidrigen, rassistischen und pornographischen Inhalten geteilt worden sind. Die Durchsuchung seines Mobiltelefons förderte weitere einschlägige Mediendateien zutage. Mit dem angegriffenen Bescheid vom 18. Januar 2021 entließ die beklagte Bundesrepublik Deutschland den Kläger fristlos aus dem Dienstverhältnis. Die Entscheidung wurde damit begründet, dass der Kläger seine Dienstpflichten verletzt habe und sein Verbleib das Ansehen der Bundeswehr ernstlich gefährden würde.

Kläger begründet erhobene Klage mit schwarzem Humor

Der Kläger begründete seine gegen diese Entscheidung erhobene Klage im Wesentlichen damit, dass er sich - wie sein vielseitiges soziales Engagement zeige - zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekenne. Die Chatgruppe sei für ihn ein Ausdruck schwarzen Humors gewesen. Rückblickend bedauere er die Vorgänge. Das Gewicht seiner Pflichtverletzung rechtfertige keine so einschneidende Maßnahme wie eine fristlose Entlassung. Das Gericht ist diesen Einwänden nicht gefolgt. Die Dienstpflicht eines Soldaten umfasse nicht nur die Pflicht, die freiheitlich-demokratische Grundordnung anzuerkennen, sondern auch für ihren Erhalt einzutreten. Die über einen längeren Zeitraum aufrechterhaltene Mitgliedschaft in einer Chatgruppe, in welcher die Verbrechen der NS-Diktatur verharmlost, gebilligt und verherrlicht sowie in hohem Maße rassistische und diskriminierende Inhalte geteilt werden, sei mit dieser Verpflichtung unvereinbar.

Nicht-öffentliche Chatgruppe für fristlose Entlassung nicht eintscheidend

Der Umstand, dass der Kläger die Gruppe weder verlassen noch in sonstiger Weise zu erkennen gegeben habe, dass er die Inhalte missbillige, rechtfertige den Schluss, dass er nicht in hinreichendem Maße für die demokratische Grundordnung eintrete. Es sei auch nicht entscheidend, dass es sich um eine nicht-öffentliche Gruppe gehandelt habe. Es genüge bereits die hier bestehende hinreichende Wahrscheinlichkeit, dass die Dienstpflichtverletzung öffentlich bekannt werden kann und das Ansehen der Bundeswehr ernstlich gefährdet. Gegen das Urteil kann vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg binnen eines Monats nach Vorliegen der vollständigen Entscheidungsgründe die Zulassung der Berufung beantragt werden.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.11.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Hannover, ra-online (pm/ps)

Aktuelle Urteile aus dem Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Diskriminierung | fristlose Entlassung | Rassismus | Zeitsoldat | Soldat auf Zeit

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 32369 Dokument-Nr. 32369

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil32369

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  3 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (3)

 
 
Marco schrieb am 04.12.2022

Mir ist aufgefallen, es gibt Meinungen, die sagen, dass es ganz andere Leute bei der Bundeswehr gibt, die dem Ansehen schaden. Man macht sich weitreichend im Internet über fahrende Einhörner und Darkrooms lustig. Ist das ein Schaden des Ansehens oder ist das nicht gerechtfertigt? Ich frage, weil ich es nicht weiß.

Thore schrieb am 22.11.2022

Wäre interessant, zu erfahren, auf welcher Grundlage, und vom wem. das Handy, durchsucht wurde

Ingrid Okon schrieb am 22.11.2022

richtig so!

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?