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Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 26.09.2013
- 6 A 4137/12 -
Erfolgreiche Klage einer Lehramtsreferendarin aus Aserbaidschan
Prüferin hat bestimmte Ausführungen in der Hausarbeit nicht zur Kenntnis genommen
Das Verwaltungsgericht Hannover hat das Prüfungsamt verpflichtet, eine der beiden Beurteilungen der Examensarbeit neu zu erstellen.
In dem zugrunde liegenden Fall klagt die Klägerin gegen die Bewertung ihrer zweiten Examensprüfung durch das "Niedersächsische Landeinstitut für schulische Qualitätsentwicklung" (NLQ) und macht unter anderem geltend, sie sei wegen ihrer
Prüferin ging mehrfach von einer unrichtigen Tatsachengrundlage aus
Die Klage hat Erfolg, soweit sich die Klägerin gegen eine der beiden
Keine Diskriminierung wegen der Herkunft
Das Gericht musste daher dem Vorwurf der Klägerin, die Prüferin sei befangen gewesen, nicht näher nachgehen. Es gebe in den Formulierungen der Prüferin zwar Anhaltspunkte für eine Befangenheit. Es gebe aber keine Anhaltspunkte für eine
Rügen grundsätzlich vor Bekanntgabe der Noten zu erheben
Den weiteren Vorwürfen der Klägerin, auch die Ausbildungsnote ("mangelhaft") sei rechtswidrig, weil sie auch während ihrer Ausbildungszeit diskriminiert worden sei, ist das Gericht nicht nachgegangen. Nach dem Prüfungsrecht seien solche Rügen rechtzeitig, das heißt grundsätzlich vor Bekanntgabe der Note zu erheben, um dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.09.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Hannover/ra-online
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Dokument-Nr. 16873
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