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Verwaltungsgericht Hannover, Beschluss vom 30.06.2017
- 6 B 5376/17 -
Zuweisung einer Schülerin in bestimmte Klasse einer Grundschule zulässig
Differenzierung nach Leistungsvermögen und Sprachdefiziten bei Zusammensetzung der neuen Klasse ausreichend
Das Verwaltungsgericht Hannover hat den Eilantrag einer Schülerin gegen die Zuweisung zu einer bestimmten Klasse in einer Grundschule abgewiesen. Laut Gericht, hatte die Schule bei der Zusammensetzung der neuen Klasse ausreichend nach Leistungsvermögen und Sprachdefiziten der Schüler differenziert.
Die
Schule hält gewählte Auswahlkriterien für sachgerecht und aus pädagogischer Sicht angemessen
Die
Eilantrag gegen Zuweisung in bestimmte Klasse erfolglos
Das Verwaltungsgericht Hannover lehnt den Eilantrag letztlich ab und führte zur Begründung aus, dass die Antragstellerin keinen Anspruch auf Zuweisung zu der Parallelklasse 2 b habe. Insbesondere folge ein solcher Anspruch nicht aus dem grundgesetzlich geschützten Recht auf freie Entfaltung. Verfassungsrechtlich bedenklich sei eine schulorganisatorische Maßnahme erst dann, wenn sie für die Entwicklung des Kindes offensichtlich nachteilig sein würde. Dies hätten die Eltern der Schülerinnen nicht glaubhaft machen können. Der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.06.2017
Quelle: Verwaltungsgericht Hannover/ra-online
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Dokument-Nr. 24482
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