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Verwaltungsgericht Hannover, Beschluss vom 04.01.2021
- 7 B 6300/20 -
Pflegekammer Niedersachsen muss Stellungnahme zu ihrer Auflösung zurückziehen sowie die Veröffentlichung und Verbreitung unterlassen
Erklärung im Rahmen der Anhörung zum "Gesetz zur Auflösung der Pflegekammer Niedersachsen" erfüllt nicht die Anforderungen an Sachlichkeit und Objektivität
Das Verwaltungsgerichts Hannover hat mit Beschluss vom 04. Januar 2021 entschieden, dass die Pflegekammer eine Stellungnahme vom 25. November 2020, die sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens über ihre Abschaffung abgegeben hat, zurückziehen und die Veröffentlichung und Verbreitung dieser Stellungnahme unterlassen muss.
Die
Pflegekasse reagierte auf die Auflösung mit Stellungnahme auf ihrer Internetseite
Die
Mangelnde Objektivität und Sachlichkeit der Stellungnahme
Diesem Antrag hat das VG stattgegeben. Das Gericht stützt sich hierbei auf die in der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes etablierten Grundsätze. Mehrere Äußerungen in der
Grenze der zulässigen Äußerungen überschritten
Die streitgegenständliche
Pressemitteilung verstößt gegen Verfahrensvorschriften
Die von dem Gericht als unzulässig erachteten Passagen seien untrennbar mit den weiteren Teilen der verfahrensgegenständlichen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.01.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Hannover, ra-online (pm/aw)
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Dokument-Nr. 29684
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