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Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil vom 02.09.2008
- 11 K 4331/07 -
Keine Arzneimittel aus dem Automaten
Apotheker kann Informationspflichten nicht hinreichend wahrnehmen
Die Abgabe von Arzneimitteln an einem computergesteuerten Apothekenautomaten in der Mannheimer Innenstadt ist nicht zulässig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Karlsruhe.
Gegenstand des Rechtsstreits war ein computergesteuerter
Apotheker muss das Rezept in Papierform vorliegen
Das Verwaltungsgericht teilte diese Auffassung und wies die Klage des Apothekers gegen die Untersagungsverfügung des Regierungspräsidiums ab. Nach den maßgeblichen arzneimittelrechtlichen Vorschriften müsse dem Apotheker das Rezept in Papierform vorliegen, wenn er das verordnete Medikament abgebe, und er müsse darauf z.B. vermerken, welche
Richter: Durchgängige Verständigung wegen Straßenlärms nicht gewährleistet
Der Automatenbetrieb sei schließlich auch insoweit unzulässig, als er apothekenpflichtige, aber nicht verschreibungspflichtige
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.09.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Karlsruhe vom 30.09.2008
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Dokument-Nr. 6773
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