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Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 28.07.2009
- 9 S 2852/08 -
Einsatz des "Medi-Terminals" durch Apotheken nur für Ausgabe nicht verschriebener Arzneimittel zulässig
Gesetzgeberisches Leitbild des Apothekers hat sich geändert
Apotheken dürfen ein sog. Medi-Terminal nur zum Verkauf und zur Ausgabe nicht verschriebener Arzneimittel einsetzen. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) entschieden. Damit hat der VGH ein Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe geändert und der Berufung des klagenden Apothekers teilweise stattgegeben.
Der Kläger betreibt in der Mannheimer Innenstadt eine
Behörde sieht Verstoß gegen apothekenrechtliche Vorschriften
Das Regierungspräsidium sieht darin einen Verstoß gegen apothekenrechtliche Vorschriften. Es hat dem Kläger verboten, Arzneimittel - von wenigen Ausnahmen abgesehen - auf diesem Weg in Verkehr zu bringen. Vor dem Verwaltungsgericht ist die Klage gegen diesen Untersagungsbescheid erfolglos geblieben.
VGH: Lediglich verschreibungspflichtige Medikamente dürfen nicht über das Terminal abgegeben werden
Der VGH hat nun entschieden, dass lediglich die Abgabe von verschreibungspflichtigen oder verschriebenen Arzneimitteln über ein
Terminal stellt erlaubtes Zusatzangebot dar
Im Übrigen soweit die Ausgabe des Arzneimittels nicht auf der Vorlage einer Verschreibung beruhe sei der Einsatz eines solchen Terminals als Zusatzangebot einer bestehenden und in ihren Öffnungszeiten unveränderten
OVG Rheinland-Pfalz vertritt andere Rechtsauffassung
Mit dieser Rechtsauffassung weicht der VGH von einer Entscheidung des OVG Rheinland-Pfalz vom 07.07.2009 ab, in der sich das OVG allgemein gegen den Einsatz eines Arzneimittel-Abgabeterminals wendet.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.08.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VGH Baden-Württemberg vom 12.08.2009
- Bezug von Medikamenten über Apothekenterminal unzulässig
(Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.07.2009
[Aktenzeichen: 6 A 11397/08.OVG]) - Kein Verkauf von Arzneimitteln über computergesteuerte Automaten
(Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 06.08.2008
[Aktenzeichen: 9 CS 08. 1391])
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Dokument-Nr. 8291
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