Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil vom 03.03.2009
- 3 K 1609/08 -
Behörde darf Tierhalter eine Boa constrictor entziehen
Besonderer Artenschutz nach dem Bundesnaturschutzgesetz
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat entschieden, dass eine im Jahr 2006 vom Polizeivollzugsdienst beschlagnahmte und im Jahr 2007 von der Stadt Karlsruhe eingezogene, knapp 2 m lange Riesenschlange (Boa Constrictor Imperator - Kaiserboa) dem Eigentümer nicht zurückgegeben werden muss. Ferner hat der Kläger die Kosten zu tragen, die für die behördliche Unterbringung der Schlange im Naturkundemuseum Karlsruhe entstanden sind.
Die Boa war beschlagnahmt worden, nachdem sich der Eigentümer mit ihr in der Öffentlichkeit gezeigt hatte. Auf Aufforderung der Stadt Karlsruhe hatte er verschiedene Schriftstücke vorgelegt, die beweisen sollten, dass er zum Besitz der dem besonderen
Richter bestätigen Besitzverbot einer Boa Constrictor Imperator
Die daraufhin erhobene Klage gegen die Einziehung blieb nun ohne Erfolg. Die Kammer unterstrich in ihrem Urteil, dass der Besitz eines Tieres, das wie eine Boa Constrictor Imperator einer besonders geschützten Art im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes angehöre, grundsätzlich verboten sei.
Kein Nachweis, dass das Tier in der Europäischen Gemeinschaft gezüchtet worden ist
Erlaubt sei der Besitz zwar ausnahmsweise dann, wenn der Besitzer nachweisen könne, dass das Tier in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft gezüchtet worden sei. Dieser Nachweis sei dem Kläger aber nicht gelungen. Die von ihm vorgelegten Bescheinigungen ließen nicht erkennen, wer die Boa gezüchtet habe und auf welchem Weg sie vom Züchter in seinen Besitz gelangt sei. Es sei nicht einmal klar, ob es sich bei der darin jeweils genannten
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.03.2009
Quelle: ra-online (pt)
- Besucher der Ausstellung «Land der Reptilien» dürfen Schlangen unter Auflagen streicheln
(Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss vom 28.08.2007
[Aktenzeichen: 5 K 4687/07]) - Verfassungsbeschwerde gegen Gesetz zum Verbot der Schlangenhaltung erfolglos
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 02.12.2008
[Aktenzeichen: 1 BvR 2639/08])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 7614
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil7614
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.