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Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil vom 30.04.2009
- 9 K 4270/07 -
VG Karlsruhe: Aufenthaltsgenehmigung einer Muslimin trotz geringer Ehedauer wegen besonderer Härte verlängert
Kopftuchzwang und Bigamie des Ehemannes nicht zumutbar
Einer Ausländerin muslimischen Glaubens kann nach nur kurz andauernder Ehe die Aufenthaltserlaubnis verlängert werden, wenn sie von ihrem muslimischen Ehemann gezwungen worden war, ein Kopftuch zu tragen und wenn dieser wenige Monate nach der Eheschließung nach muslimischem Ritus eine weitere Ehe (Bigamie) schloss. Dies hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe entschieden.
Das Aufenthaltsgesetz sieht vor, dass Ausländer beim Scheitern einer Ehe Anspruch auf Verlängerung der
Zwang zum Tragen eines Kopftuches und Heirat des Ehemannes einer weiteren Frau
In dem zu entscheidenden Fall hatten die Eheleute unstreitig weniger als ein Jahr zusammen gelebt. Nach den Feststellungen des Gerichts war die
Festhalten an ehelicher Lebensgemeinschaft nicht zumutbar
Dem ist das Verwaltungsgericht nicht gefolgt. Es hat den Schilderungen der Klägerin und den Angaben der Zeugen entnommen, dass der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.07.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Karlsruhe vom 21.07.2009
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Dokument-Nr. 8194
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