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Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil vom 20.04.2017
- Az. 3 K 2922/16 -
Karlsruher Mietwagenunternehmen hat Anspruch auf zehn Genehmigungen für den Verkehr mit Taxen
VG Karlsruhe bejaht Genehmigungen für Mietwagenunternehmen
Das Verwaltungsgerichts Karlsruhe hat einer Klage eines Karlsruher Mietwagenunternehmens stattgegeben und die beklagte Stadt Karlsruhe dazu verpflichtet, dem Mietwagenunternehmen zehn Genehmigungen für den Verkehr mit Taxen zu erteilen.
Im zugrunde liegenden Fall hatte die Stadt Karlsruhe den auf die einschlägigen Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes gestützten Antrag des klagenden Karlsruher Mietwagenunternehmens mit der Begründung abgelehnt, dass der Klägerin im Hinblick auf die Zahl der zur Verfügung stehenden Genehmigungen und die Zahl der vorrangigen Bewerber derzeit keine
Stadt Karlsruhe muss Genehmigungen für den Verkehr mit Taxen erteilen
Dem ist das Verwaltungsgericht Karlsruhe nicht gefolgt und hat die Stadt zur Erteilung der von der Klägerin begehrten zehn Genehmigungen für den Verkehr mit Taxen verpflichtet. Die Stadt habe nicht nachvollziehbar dargetan, dass die Erteilung weiterer Genehmigungen zu schwerwiegenden Mängeln in der Verkehrsbedienung mit Taxen führen würde. Bei der prognostischen Einschätzung der
Entwicklung der Ertrags- und Kostenanlage muss unter Einbeziehung der Einsatzzeit berücksichtigt werden
Nach dem Gesetz sei bei der Beurteilung der
Taxigewerbe in Karlsruhe trotz weiterer Genehmigungen nicht in seiner Funktionsfähigkeit bedroht
Entgegen dem Gesetz habe die Stadt zudem die im Vergleich mit anderen Städten auffallend geringe Taxendichte in Karlsruhe nicht hinreichend berücksichtigt. Die vorliegenden Zahlen sprächen dafür, dass das Taxengewerbe in Karlsruhe auch bei Erteilung weiterer Genehmigungen nicht in seiner
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.06.2017
Quelle: Verwaltungsgericht Karlsruhe, ra-online
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Dokument-Nr. 24418
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