Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Kassel, Beschluss vom 02.10.2014
- 1 L 481/14.KS -
Verstoß gegen die Chancengleichheit: Stellenausschreibung darf nicht auf Wunschkandidaten zugeschnitten sein
Stelle des Vizepräsidenten im Kasseler Regierungspräsidium darf vorerst nicht mit ausgewähltem Bewerber besetzt werden
Das Verwaltungsgericht Kassel hat entschieden, dass die Stelle des Vizepräsidenten im Kasseler Regierungspräsidium vorerst nicht mit dem ausgewählten Bewerber besetzt werden darf. Nach Auffassung des Gerichts war die Ausschreibung der Stelle so auf den bevorzugten Mitarbeiter des Regierungspräsidiums zugeschnitten, dass andere Mitbewerber kaum Chancen bei der Bewerbung hatten.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Kasseler Regierungspräsidium am Steinweg soll die Stelle des Vizepräsidenten neu besetzt werden. In der Ausschreibung waren ausdrücklich Kenntnisse auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien zwingend gefordert. Zwei Kandidaten hatten sich beworben: Der eine ist langjähriger Mitarbeiter des Regierungspräsidiums und Abteilungsleiter für erneuerbare Energien, der andere
Stelle des Regierungsvizepräsidenten darf nicht mit ausgewähltem Kandidaten besetzt werden
Der Mitarbeiter des Regierungspräsidiums machte das Rennen. Diese Entscheidung der Landesregierung wollte der Mitbewerber nicht hinnehmen und rief das Verwaltungsgericht Kassel im Wege eines Eilverfahrens an. Das Verwaltungsgericht entschied, dass die Stelle des Regierungsvizepräsidenten zunächst nicht mit dem
Stellenausschreibung war auf Mitarbeiter des Regierungspräsidium zugeschnitten
Das Verwaltungsgericht ist der Überzeugung, dass die Ausschreibung der Stelle so auf den Mitarbeiter des Regierungspräsidiums zugeschnitten war, dass andere Mitbewerber kaum Chancen hatten. Dies vor allem deshalb, weil der Mitarbeiter des Regierungspräsidiums Abteilungsleiter für das Gebiet der erneuerbaren Energien ist. Das Gericht vermisste eine Begründung dafür, warum ausgerechnet der Vizepräsident über diese Spezialkenntnisse verfügen soll.
Stellenausschreibungen sah Besitz des 2. Juristischen Staatsexamens nicht als Voraussetzung für Stellenbesetzung vor
Außerdem sei es üblicherweise so, dass bei entsprechenden Ausschreibungen das 2. Juristische Staatsexamen, die Befähigung zum Richteramt, verlangt werde. Darauf wurde aber in der Ausschreibung für den Regierungsvizepräsidenten verzichtet. Dies offenbar deshalb, weil der
Auswahl der Bewerber muss wiederholt werden
Das Gericht hat vorläufig untersagt, die Stelle des Vizepräsidenten mit dem ausgewählten
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.11.2014
Quelle: Verwaltungsgericht Kassel/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 19102
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss19102
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.