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Verwaltungsgericht Kassel, Beschluss vom 02.08.2013
- 4 L 841/13.KS -
Wildschäden an Eschen: Rotwild muss geschossen werden
Wirtschaftlicher Schaden in sechsstelliger Höhe durch Wildschaden
Pro Jagdbezirk müssen die Pächter im Stadtwald Zierenberg mindestens drei Stück Rotwild schießen um Schälschäden (Wildschaden) an Eschen zu vermeiden. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Kassel hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte die untere
Hessenforst soll Rotwild auf Kosten der Pächter schießen
Wenn bis zum 31. August 2013, so die Vorgabe, nicht mindestens ein Stück
Die Pächter stellten beim Verwaltungsgericht Kassel (VG) Anträge in einem Eilverfahren. Damit wollten sie erreichen, dass sie bis auf Weiteres kein Wild schießen müssen.
VG Kassel weist Eilanträge der Jagdpächter zurück
Das VG schloss sich jedoch der Auffassung der unteren
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.08.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Kassel/ra-online
- Befreiung von Mitgliedschaft in Jagdgenossenschaft aus ethischen Gründen möglich
(Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 30.01.2013
[Aktenzeichen: 19 AE 12.2123]) - Keine Berichterstattung über bloße Verdachtsfälle im Verfassungsschutzbericht des Bundes
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26.06.2013
[Aktenzeichen: BVerwG 6 C 4.12])
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Dokument-Nr. 16427
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