Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 03.06.2008
- 1 K 22/08.KO -
Nutzungsuntersagung gegen Wettbüro rechtmäßig
Keine entsprechende Baugenehmigung vorhanden
Der Betrieb eines ohne Baugenehmigung eröffneten Wettbüros kann untersagt werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.
Die Klägerin richtete 2007 in einem Geschäftshaus in Bendorf innerhalb eines durch einen Bebauungsplan festgesetzten Kerngebietes, in dem aufgrund der planerischen Festsetzungen Vergnügungsstätten unzulässig sind, ein Wettbüro zur Vermittlung von Sportwetten ein. Der Landkreis Mayen-Koblenz untersagte die Nutzung des Gebäudes zu diesem Zweck. Hiermit war die Klägerin nicht einverstanden und erhob nach erfolglosem Widerspruchsverfahren Klage, die erfolglos blieb.
Die Nutzungsuntersagung, so die Richter, sei rechtmäßig. Entgegen den gesetzlichen Bestimmungen habe die Klägerin ihr Wettbüro eingerichtet, ohne zuvor die erforderliche Baugenehmigung einzuholen. Es sei nichts dafür ersichtlich, dass ihr die Genehmigung für die Nutzung des Ladenlokals als Wettbüro offensichtlich erteilt werden müsste. Dessen Genehmigungsfähigkeit hänge auch von der im Baugenehmigungsverfahren zu klärenden Frage ab, ob das Wettbüro als eine Vergnügungsstätte nach der Baunutzungsverordnung einzustufen sei. Zudem verhindere der Landkreis mit seinem Einschreiten, dass sich die Klägerin Nutzungsvorteile gegenüber demjenigen verschaffe, der sich rechtstreu verhalte und vor Aufnahme der Nutzung zunächst die notwendige Genehmigung einhole.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.06.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 25/08 des VG Koblenz vom 16.06.2008
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 6211
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil6211
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.