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Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 16.01.2023
- 1 K 492/22.KO -
Keine Entschädigung für Anlieger
Entschädigungsfeststellungsbeschluss ist rechtswidrig
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord durfte gegenüber der Stadt Rennerod nicht die Feststellung treffen, die Eigentümer eines Hausgrundstücks hätten Anspruch auf Entschädigung. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.
Die Beigeladenen, Eheleute, sind Eigentümer eines im Gebiet eines Bebauungsplans gelegenen Grundstücks. Hierauf ließen sie im Jahr 2002 ein Wohngebäude mit einer Zufahrt zu
§ 39 Abs. 2 Satz 1 LStrG weder direkt noch analog anwendbar
Die Klage hatte Erfolg. Der Entschädigungsfeststellungsbeschluss, so die Koblenzer Richter, sei rechtswidrig. § 39 Abs. 2 Satz 1 LStrG komme als Grundlage nicht in Betracht. Diese Vorschrift beziehe sich angesichts des Merkmals "öffentlich" nämlich ausschließlich auf Änderungen solcher Straßen, die gewidmet seien. Hieran fehle es bei
Gesetzgeber verzichtet bewusst auf Entschädigung für durch neue Straße beeinträchtigte Zufahrt
Dies folge aus § 39 Abs. 4 Satz 1 LStrG. Hierin sei unter bestimmten Voraussetzungen eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.02.2023
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32612
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