Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 09.05.2017
- 1 K 616/16.KO -
Namensänderung in James Bond unzulässig
Änderung des Vor- und Familiennamens in James Bond wegen familiärer Probleme nicht gerechtfertigt
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass eine Änderung des Vor- und Familiennamens in James Bond wegen familiärer Probleme nicht zulässig ist. Zumal für das Gericht nicht nachvollziehbar dargelegt wurde, dass die familiären Konflikte mit einem anderen Namen beigelegt werden könnten.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens beantragte bei der Verbandsgemeinde Bad Marienberg unter Vorlage ärztlicher Stellungnahmen eine
Gründe für Beilegung familiärer Konflikte nach Namensänderung nicht plausibel
Nachdem das Verwaltungsgericht Koblenz und das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz dem Kläger Prozesskostenhilfe versagt hatten, wurde die Klage nunmehr vom Verwaltungsgericht abgewiesen. Eine Änderung des Vor- und Familiennamens in James Bond sei nicht wegen familiärer Probleme gerechtfertigt, so die Koblenzer Richter. Soweit der Kläger geltend mache, dass sein Onkel und dessen Familie ihn beleidigten und ihn mit Strafanzeigen überzögen, sei nicht nachvollziehbar dargelegt, dass die familiären Konflikte mit einem anderen Namen beigelegt werden könnten. Zudem handele es sich bei James Bond um einen Namen aus Film und Literatur. Auch in Kombination mit dem Vornamen des Klägers würde dieser Namen stets mit der von Ian Fleming erfundenen Figur des britischen Geheimagenten in Verbindung gebracht werden. Angesichts dessen könne die Namenänderung unabhängig davon, ob eine solche hier aus medizinischer Sicht indiziert wäre, nicht gewährt werden.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.05.2017
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 24264
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil24264
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.