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Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 05.06.2023
- 1 K 922/22.KO -
Ausbau der Solarenergie überwiegt in der Regel Belange des Denkmalschutzes
Einzelfall dennoch entscheidend
Den Eigentümern von Kulturdenkmälern muss grundsätzlich die Errichtung von das Denkmal beeinträchtigenden Solaranlagen genehmigt werden, sofern die Beeinträchtigung auf den unbedingt notwendigen Umfang beschränkt wird. In einem vom Verwaltungsgericht Koblenz zu entscheidenden Fall hatte eine auf die Erteilung einer Genehmigung gerichtete Klage allerdings keinen Erfolg.
Der Kläger, Eigentümer eines Baudenkmals in
Voraussetzungen für die Erteilung einer denkmalrechtlichen Genehmigung nicht gegeben
Die Klage hatte keinen Erfolg. Die Voraussetzungen für die Erteilung einer denkmalrechtlichen
Beeinträchtigung eines Denkmals muss möglichst gering gehalten werden
Allerdings sei
Gegen die Entscheidung wurde Rechtsmittel zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz erhoben.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.07.2023
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33083
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