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Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 03.11.2016
- 2 L 1159/16.KO -
Kein Anspruch auf Ausbildung zum Bundespolizeibeamten bei Verbreitung islamistischen Gedankenguts
Verhalten des Bewerbers begründen berechtigte Zweifel an Verfassungstreue
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat den Eilantrag eines jungen Manns abgelehnt, mit dem dieser seine Einstellung zur Ausbildung zum Bundespolizeibeamten erzwingen wollte.
Im zugrunde liegenden Streitfall befanden sich auf dem Computer des Stellenbewerbers ein Video sowie weitere Dokumente islamistischen Inhalts, die dieser unter seinem Profil in einem sozialen Internet-Netzwerk eingestellt hatte. Das Video enthielt eine Passage, wonach es eine größere Sünde sei, nicht zu beten, als einen Menschen zu töten. Vor diesem Hintergrund lehnte die Bundespolizeiakademie seine Einstellung ab.
Einstellung des Bewerbers in den Polizeidienst zu Recht abgelehnt
Damit war der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.11.2016
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz/ra-online
- Großflächige Tätowierungen berechtigen zur Ablehnung eines Bewerbers für den Polizeivollzugsdienst
(Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.09.2014
[Aktenzeichen: 6 B 1064/14]) - Nordrhein-Westfalen muss Anforderungen an körperliche Mindestgröße für Polizeibewerberinnen und -bewerber überarbeiten
(Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 14.03.2016
[Aktenzeichen: 1 K 3788/14])
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Dokument-Nr. 23416
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