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Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 23.07.2021
- 3 K 15/21.KO -
Ehemaliges Vereinsgelände des "Hells Angels Motorradclubs Bonn" durfte sichergestellt werden
VG Koblenz zur Definition von Vereinsvermögen
Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz durfte das frühere Vereinsgelände des verbotenen "Hells Angels Motorradclubs Bonn" als Teil des Vereinsvermögens sichergestellt werden. Dem stehe nicht entgegen, dass das Gelände im Privateigentum Dritter gestanden habe.
Nachdem der Motorradclub bereits 2016 mit (zwischenzeitlich bestandskräftiger) Verfügung des Bundesministeriums des Inneren verboten und aufgelöst worden war, stellte der beklagte Landkreis ein durch den Verein genutztes, allerdings im Eigentum einer Gesellschaft Bürgerlichen Rechts stehendes Grundstück sicher.
Gesamtheit der einer Vereinigung gehörenden wirtschaftlichen Vermögenswerte als Vereinsvermögen
Die nach erfolglos durchlaufenem Widerspruchsverfahren hiergegen erhobene Klage blieb ohne Erfolg. Der Beklagte, so die Koblenzer Richter, habe das Grundstück zutreffend als
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.08.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz, ra-online (pm/aw)
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Dokument-Nr. 30673
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