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Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 22.03.2022
- 4 K 1009/21.KO -
Baugenehmigung für Produktionshalle wegen Verstoßes gegen die Abstandsflächenvorschriften rechtswidrig
Verstoß gegen Abstandsflächenvorschriften verletzt Rechte von Grundstücksnachbarn
Die Baugenehmigung für die Errichtung einer Produktionshalle nebst Sozial- und Büroräumen in der Stadt Bad Kreuznach ist wegen Verstoßes gegen die Abstandsflächenvorschriften rechtswidrig und verletzt die Kläger als Grundstücksnachbarn in ihren Rechten. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.
Die Kläger sind Eigentümer eines mit einer Doppelhaushälfte bebauten Grundstücks in einem Bereich des Stadtgebiets von Bad Kreuznach, für das kein Bebauungsplan existiert. Die Beigeladene, die sich unter anderem auf die gewerbliche Herstellung von Industriefilteranlagen spezialisiert hat, ist Eigentümerin des daran angrenzenden Nachbargrundstücks. Die Stadtverwaltung Bad Kreuznach erteilte ihr im März 2021 eine
Erhebliche Rechtsverletzung der Kläger
Die vor dem Verwaltungsgericht Koblenz erhobene Klage hatte nach einer vor Ort durchgeführten Beweisaufnahme Erfolg. Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.05.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz, ra-online (pm/cc)
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Dokument-Nr. 31736
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