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Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 13.06.2019
- 4 K 84/19.KO -
Dauererkrankung kein Grund für Prüfungsrücktritt
Prüfungs- und Leistungsfähigkeit eines Prüflings bei Dauererkrankung nicht nur vorübergehend herabgesetzt
Leidet ein Prüfling unter einer Dauererkrankung, die seine Prüfungs- und Leistungsfähigkeit nicht nur vorübergehend einschränkt, kann er nicht von einer bereits angemeldeten Prüfung zurücktreten. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und wies die Klage eines Studierenden ab.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls, ein Student im Bachelorstudiengang Mittelstandsmanagement, leidet seit dem Jahr 2014 an einer psychosomatischen
Kläger hält Entscheidung des Prüfungsausschusses für unverhältnismäßig
Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren machte der Kläger mit seiner Klage geltend, dass die Entscheidung des Prüfungsausschusses unverhältnismäßig sei und seine gesundheitliche Situation nicht berücksichtige. Aufgrund seiner
Beklagte hält Dauererkrankung für keinen triftigen Grund für Prüfungsrücktritt
Dem trat die Beklagte entgegen und führte aus, dass der Kläger durchaus in der Lage gewesen sei, das
VG: Dauererkrankung stellt keinen triftigen Grund für Rücktritt dar
Das Verwaltungsgericht Koblenz folgte dieser Ansicht und wies die Klage ab. Ein triftiger Grund für den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.06.2019
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz/ra-online (pm/kg)
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Dokument-Nr. 27560
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