Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 24.01.2014
- 5 K 1135/13.KO -
Keine Urlaubsabgeltung bei Krankheit während der Altersteilzeit
Urlaub war zum Zeitpunkt des Abgeltungsanspruchs bei Eintritt in den Ruhestand bereits verfallen
Ein Beamter, dem Altersteilzeit im so genannten "Blockmodell" bewilligt worden ist und der vor Eintritt in die Freistellungsphase seinen restlichen Erholungsurlaub krankheitsbedingt nicht mehr nehmen kann, hat grundsätzlich keinen Anspruch auf dessen finanzielle Abgeltung. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte die
Urlaubsansprüche sind verfallen
Die Klage blieb vor dem Verwaltungsgericht Koblenz jedoch ohne Erfolg. Die Koblenzer Richter entschieden, dass zwar ein europarechtlicher Anspruch auf Abgeltung von bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses krankheitsbedingt nicht genommenem Urlaub bestehe. Der
Risikoverteilung ist als sachgerecht und angemessen anzusehen
Zudem bestehe die Möglichkeit, das Teilzeit-Dienstverhältnis zu beenden und in den aktiven Dienst zurückzukehren. Überdies werde der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.02.2014
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz/ra-online
- Abgeltung von Urlaub bei Blockfreistellung in der Altersteilzeit
(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.03.2005
[Aktenzeichen: 9 AZR 143/04]) - Fristlose Kündigung eines Geschäftsbereichsleiters bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung wegen erheblicher Pflichtverletzungen gerechtfertigt
(Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 20.01.2014
[Aktenzeichen: 33 Ca 7880/13])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 17642
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil17642
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.