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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Altersteilzeit“ veröffentlicht wurden
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.11.2024
- 9 AZR 71/24 -
Tarifvertragliche Inflationsausgleichsprämie: Kein Ausschluss von Arbeitnehmern in der Passivphase ihrer Altersteilzeit
Ausschluss verstößt gegen das Teilzeit- und Befristungsgesetz
Der im Tarifvertrag für energie- und wasserwirtschaftliche Unternehmungen geregelte Ausschluss von Arbeitnehmern, die sich in der Passivphase ihrer Altersteilzeit befinden, vom Bezug einer Inflationsausgleichsprämie ist unwirksam. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Der Kläger ist Arbeitnehmer eines Unternehmens der Energiewirtschaft. Er vereinbarte mit der Rechtsvorgängerin der Beklagten Altersteilzeit im Blockmodell mit Beginn der Passivphase am 1. Mai 2022. Der Arbeitgeberverband energie- und wasserwirtschaftlicher Unternehmungen e.V. einigte sich mit den Gewerkschaften ver.di und IG BCE anlässlich der Tarifrunde 2023 in dem „Tarifvertrag über eine einmalige Sonderzahlung gemäß § 3 Nr. 11c Einkommenssteuergesetz“ (TV IAP) auf die Gewährung einer Inflationsausgleichsprämie, die unabhängig vom individuellen Beschäftigungsgrad 3.000 Euro beträgt. Es handelt sich nach der Protokollnotiz zum TV IAP um eine... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 05.03.2024
- 14 Sa 1148/23 -
Tariflicher Ausschluss der Inflationsausgleichsprämie während der Passivphase der Altersteilzeit wirksam
Ausschluss von Arbeitnehmern in der Passivphase ist sachlich gerechtfertigt
Der tarifliche Ausschluss eines Arbeitnehmers in passiver Altersteilzeit von der Zahlung einer einmaligen Inflationsausgleichsprämie ist rechtlich möglich. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf sah in dem Fall eines Arbeitnehmers eines Unternehmens in der Energiewirtschaft keine unzulässige Altersdiskriminierung.
Der Kläger ist Arbeitnehmer eines Unternehmens der Energiewirtschaft. Er befindet sich in der für den Zeitraum vom 01.05.2018 bis zum 30.04.2026 vereinbarten Altersteilzeit im Blockmodell. Die Passivphase begann am 01.05.2022. Der Arbeitgeberverband energie- und wasserwirtschaftlicher Unternehmungen e.V. einigte sich mit Gewerkschaft ver.di für die Beklagte in der Tarifrunde 2023 auf... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.09.2019
- 9 AZR 481/18 -
Arbeitnehmer hat bei Altersteilzeit im Blockmodell keinen Anspruch auf Urlaub für Freistellungsphase
Während Freistellungsphase sind Arbeitnehmer weder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen noch nach Maßgabe des Unionsrechts regulären Arbeitnehmern gleichzustellen
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass nach Beendigung eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses im Blockmodell kein Anspruch auf Abgeltung von Urlaub für die sogenannte Freistellungsphase besteht.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls war bei der Beklagten im Rahmen eines Vollzeitarbeitsverhältnisses beschäftigt. Ab dem 1. Dezember 2014 setzten die Parteien das Arbeitsverhältnis als Altersteilzeitarbeitsverhältnis mit der Hälfte der bisherigen Arbeitszeit fort. Nach dem vereinbarten Blockmodell war der Kläger bis zum 31. März 2016 im bisherigen Umfang zur Arbeitsleistung... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 22.02.2019
- 5 K 485/18.KO und 5 K 493/18.KO -
Hauptschullehrer haben in Freistellungsphase der Altersteilzeit keinen Anspruch auf Beförderung
Beförderung erfolgt allein im Hinblick auf wahrzunehmende Aufgaben in einem neuen Amt und nicht als Belohnung für erbrachte Tätigkeit in der Vergangenheit
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass Hauptschullehrer, die sich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit befinden, keinen Anspruch auf Beförderung zum Realschullehrer haben. Das gilt selbst dann, wenn sie die sogenannte Wechselprüfung II bestanden haben.
Die Kläger der zugrunde liegenden Verfahren unterrichteten während ihrer gesamten Laufbahn ausschließlich an Hauptschulen, bis diese im Zuge der rheinland-pfälzischen Schulstrukturreform abgeschafft wurden. Das Land versetzte sie daraufhin im Jahr 2010 an eine Realschule plus, wo sie fortan für einen Zeitraum von über sechs Jahren ihren Dienst verrichteten. Mitte des Jahres 2016 legten... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.05.2017
- 9 AZR 572/16 -
BAG: Kein Anspruch auf Abgeltung von Ersatzurlaub während Freistellungsphase nach Beendigung der Arbeitsphase des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses
Keine Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Freistellungsphase
Wird einem Arbeitnehmer nicht rechtzeitig sein verlangter Urlaub gewährt, so steht ihm ein Ersatzurlaubsanspruch zu. Mit der Beendigung der Arbeitsphase im Rahmen eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses und dem Übergang in die Freistellungsphase steht dem Arbeitnehmer aber kein Anspruch auf Abgeltung des Ersatzurlaubsanspruchs gemäß § 7 Abs. 4 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) zu. Denn mit Beginn der Freistellungsphase endet nicht das Arbeitsverhältnis. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Redakteurin einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt beendete im März 2015 entsprechend eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses die Arbeitsphase. Bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses im März 2018 war die Redakteurin bezahlt freigestellt. Für das Jahr 2015 beantragte sie trotz Übergangs in die Freistellungsphase die Gewährung der... Lesen Sie mehr
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Bundessozialgericht, Urteil vom 12.09.2017
- B 11 AL 25/16 R -
Keine Sperrzeit bei Arbeitslosmeldung nach Altersteilzeit aufgrund von Gesetzesänderung
BSG verneint Zulässigkeit der Sperrzeit bei wichtigem Grund
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass eine Sperrzeit nicht eintritt, wenn eine Arbeitnehmerin am Ende der Altersteilzeit entgegen ihrer ursprünglichen Planung nicht sofort Altersrente in Anspruch nimmt, sondern zunächst Arbeitslosengeld beantragt, weil sie - bedingt durch eine Gesetzesänderung - zu einem späteren Zeitpunkt abschlagsfrei in Rente gehen kann.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens schloss 2006 mit der Stadt Heubach, bei der sie seit 1982 beschäftigt war, einen Altersteilzeitvertrag, der das bestehende unbefristete Arbeitsverhältnis als Bürofachkraft in ein bis 30. November 2015 befristetes Arbeitsverhältnis umwandelte. Sie hatte ursprünglich beabsichtigt, nach Ende der Freistellungsphase vorzeitige Altersrente in... Lesen Sie mehr
Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 24.02.2017
- L 8 AL 3805/16 -
Arbeitslosigkeit nach Ende der Altersteilzeit kann zu Sperrzeit führen
Hinausgeschobene Rentenantragstellung rechtfertigt keinen uneingeschränkten Bezug von Arbeitslosengeld
Wer sich nach dem Ende der Altersteilzeit arbeitslos meldet, muss mit einer Sperrzeit rechnen. Eine wegen der 2014 eingeführten abschlagsfreien Altersrente mit 63 für besonders langjährig Versicherte hinausgeschobene Rentenantragstellung rechtfertigt keinen uneingeschränkten Bezug von Arbeitslosengeld. Dies geht aus einer Entscheidung das Landessozialgerichts Baden-Württemberg hervor.
Die 1954 geborene Versicherte des zugrunde liegenden Rechtsstreits erhielt im Herbst 2006 von der Rentenversicherung die Auskunft, ihr frühestmöglicher Rentenbeginn sei der 1. Juni 2016, verbunden mit einem Abschlag von 10,8 %. Sie vereinbarte darauf im November 2006 mit ihrem Arbeitgeber Altersteilzeit im Blockmodell (Ende der Freistellungsphase 31. Mai 2016), um anschließend Altersrente... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 02.12.2014
- 6 K 6045/12 -
Rückstellungen für "Überversorgung" dürfen in voller Höhe in Bilanz eingestellt werden
Unklare Berechnungsgrundlage für Überversorgung führt insbesondere bei Inanspruchnahme von Altersteilzeit zu ungerechten Ergebnissen
Erteilt ein bilanzpflichtiges Unternehmen einem Angestellten eine Versorgungszusage, die unter Anrechnung sonstiger Rentenansprüche mehr als 75 % der letzten Aktivbezüge beträgt (sogenannte Überversorgung), kann es die entsprechenden Rückstellungen in voller Höhe in seine Bilanz einstellen. Dies entschied das Finanzgericht Berlin-Brandenburg. Der 6. Senat wendet sich damit gegen die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und die gegenwärtige Praxis der Finanzverwaltung.
In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall hatte eine GmbH einem Gesellschafter, der zugleich Geschäftsführer war, ein festes monatliches Ruhegehalt von 6.000 DM ab Vollendung des 65. Lebensjahres zugesichert. In seinem letzten aktiven Jahr als Angestellter arbeitete der Geschäftsführer nur noch in Teilzeit. Dadurch reduzierte sich sein monatliches Gehalt um ein Drittel. Bei Ausscheiden... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 05.09.2014
- 5 K 416/14.KO -
Lehrer muss überzahlte Besoldung zurückzahlen
Mangel des rechtlichen Grundes für die Überzahlung war für Lehrer offensichtlich
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass ein Lehrer einen ihm zu Unrecht ausgezahlten Besoldungszuschlag zurückzahlen muss. Nach Auffassung des Gerichts könne sich der Lehrer nicht auf Vertrauensschutz berufen, da nach seinem Eintritt in die Altersteilzeit der Mangel des rechtlichen Grundes für die Überzahlung offensichtlich gewesen sei.
Im zugrunde liegenden Fall war einem im Dienst des beklagten Landes stehenden Lehrer aufgrund eines Computereingabefehlers über einen Zeitraum von 16 Monaten ein Besoldungszuschlag wegen einer bei ihm bestehenden Teildienstfähigkeit gewährt worden. Dieser Zuschlag stand ihm jedoch nicht zu. Nachdem der Fehler aufgefallen war, verlangte das Land den zu Unrecht gezahlten Betrag in Höhe... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 27.02.2014
- S 3 AL 2309/13 -
Zur Berechnung der Höhe des Arbeitslosengeldes bei Wegfall der Schwerbehinderteneigenschaft während der Alternsteilzeit und dadurch fehlenden nahtlosen Übergang in Altersrente
Nicht möglicher nahtloser Übergang von Altersteilzeit in Rente ist kein Störfall im Sinne des Altersteilzeitgesetzes
Ein Wegfall der Schwerbehinderteneigenschaft, der dazu führt, dass sich an eine Altersteilzeit die Altersrente nicht nahtlos anschließt, ist kein Störfall im Sinne des § 10 Altersteilzeitgesetz. In der Folge bemisst sich die Höhe des Arbeitslosengeldes nach der Vergütung, die während der Altersteilzeit erzielt wurde und nicht nach dem Arbeitsentgelt aus der Zeit vor der Altersteilzeit. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Stuttgart hervor.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls schloss mit ihrem Arbeitgeber einen Altersteilzeitvertrag. Zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses war sie mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 schwerbehindert, später entfiel ihre Schwerbehinderteneigenschaft wegen des Ablaufs einer Heilungsbewährung. Ein Angebot des Arbeitgebers auf Rückabwicklung des Altersteilzeitvertrages nahm... Lesen Sie mehr
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