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Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 07.05.2008
- 5 K 1974/07.KO -
Erkennungsdienstliche Behandlung in Ermittlungsverfahren zulässig
Maßnahme der Gefahrenabwehr
Eine erkennungsdienstliche Behandlung kann rechtmäßig sein, wenn gegen einen Bürger ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren läuft und angenommen werden kann, dass der Betroffene auch in Zukunft als Verdächtiger noch aufzuklärender Straftaten in Betracht kommt. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz.
Der Kläger, der im Westerwaldkreis lebt, ist in der Vergangenheit mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten. Er hat u.a. mehrere Vermögensdelikte begangen und wurde bereits im Jahr 2000 erkennungsdienstlich behandelt. Seit vergangenem Jahr ermittelt die Staatsanwaltschaft erneut gegen ihn. Das Polizeipräsidium ordnete daraufhin an, dass der Kläger nochmals erkennungsdienstlich behandelt werde. Damit war der Kläger nicht einverstanden und erhob nach erfolglosem Widerspruchsverfahren Klage, die aber abgewiesen wurde.
Für Anordnung einer erkennungsdienstlichen Maßnahme genügt die Annahme, dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen künftige die Aufklärung von Straftaten fördern können
Die Anordnung einer weiteren erkennungsdienstlichen Behandlung sei gerechtfertigt, so die Richter. Es komme dabei nicht darauf an, ob das derzeit noch laufende
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.05.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 23/08 des VG Koblenz vom 28.05.2008
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Dokument-Nr. 6119
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