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Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 12.08.2016
- 5 K 280/16.KO -
Keine Doppelversorgung aus öffentlichen Kassen: Rente darf auf Versorgungsbezüge eines Beamten angerechnet werden
Anrechnung von Renten aus gesetzlicher Rentenversicherung verstößt nicht gegen beamtenrechtlichen Alimentationsgrundsatz
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Klage eines Ruhestandsbeamten abgewiesen, mit der dieser sich gegen die Anrechnung einer Rente auf seine Versorgungsbezüge wandte.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfall war v0or seiner Berufung in das Beamtenverhältnis für mehrere Jahre als ausgebildeter Maschinenschlosser versicherungspflichtig beschäftigt. Hieraus erhält er eine monatliche Rentenzahlung in Höhe von ca. 120 Euro. Diesen Betrag rechnete das beklagte Land auf die
Kläger fühlt sich in seinem Recht auf Alimentation verletzt
Dagegen erhob der Kläger nach erfolglosem Widerspruch Klage. Durch die
Anrechnung soll Doppelversorgung aus öffentlichen Mitteln verhindern
Die Klage hatte keinen Erfolg. Das Verwaltungsgericht Koblenz entschied, dass die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.08.2016
Quelle: Verwaktungsgericht Koblenz/ra-online
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Dokument-Nr. 23098
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