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Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 24.01.2014
- 5 K 916/13.KO -
Hauptuntersuchung muss bei älteren Wohnmobilen alle 12 Monate erfolgen
12-monatige Frist angesichts der Mängelraten gerechtfertigt
Wohnmobile mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen und bis zu 7,5 Tonnen müssen spätestens sechs Jahre nach ihrer Erstzulassung jährlich zur Hauptuntersuchung. Dies hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls, der Halter eines erstmals im April 2008 in den Verkehr gekommenen Wohnmobils mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3,85 Tonnen, hatte sein Fahrzeug im Juli 2013 zur Hauptuntersuchung vorgestellt. Die Prüfplakette wurde zugeteilt und die nächste Hauptuntersuchung auf den Monat Juli 2014 bestimmt. Hiergegen erhob der Kläger nach erfolglosem Widerspruch Klage, mit der er sich auf die Anlage VIII zu § 29 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) berief. Danach sei bis zu 72 Monate nach dem erstmaligen in den Verkehr kommen des Fahrzeuges eine Plakette für zwei Jahre und nicht lediglich für ein Jahr zu erteilen.
Anlage VIII zur StVZO sieht für Fahrzeuge ab dem 73. Zulassungsmonat eindeutig 12-monatiges Untersuchungsintervall vor
Das Verwaltungsgericht Koblenz wies die Klage ab. Die Anlage VIII zur StVZO lege fest, dass für
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.02.2014
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz/ra-online
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Dokument-Nr. 17617
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