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Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 07.09.2011
- 5 L 829/11.KO -
VG Koblenz: Umstrittene Regelungen für Bushido-Konzert
Eltern müssen selber wissen, ob die Texte für Kinder zwischen 10 und 14 Jahren geeignet sind
Sofern der Erziehungsbeauftragte nicht mehr als drei Kinder betreut, dürfen auch Kinder zwischen 10 und 13 Jahren das Bushido-Konzert in Koblenz am 10. September 2011 in Begleitung ihrer Eltern oder eines Erziehungsbeauftragten besuchen. Ferner darf die Stadt Koblenz der Konzertveranstalterin den Einlass 14- bis 16-Jähriger Jugendlicher, die in Begleitung von Erziehungsbeauftragten sind, nicht verbieten. Dies hat das Verwaltungsgericht Koblenz in seinen Entscheidungen bekannt gegeben.
Im vorliegenden Rechtsstreit hat die Stadt Koblenz der Veranstalterin des
VG: Sorge um gefälschte Einverständniserklärungen unbeachtlich
Das Verwaltungsgericht Koblenz gab dem Begehren im Wesentlichen statt.
Hinsichtlich der Altersgruppe der 14- bis 16-Jährigen führte es aus, dass es für eine Differenzierung zwischen Personensorgeberechtigten und Erziehungsbeauftragten keinen sachlichen Grund gebe. Die Befürchtung der Stadt,
Teilnahmeverbot für unter 15-jährige rechtswidrig
Das Verbot der Teilnahme von Kindern zwischen 10 und 14 Jahren sei
VG: Staatliches Eingriffsrecht nur bei Gefährdung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes
Ob die - zweifelsohne derbe - Gossensprache einiger Titel Bushidos für
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.09.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz/ra-online
- Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 09.09.2011
[Aktenzeichen: 5 L 847/11.KO]
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Dokument-Nr. 12259
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