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Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 22.07.2010
- 7 L 864/10.KO -
VG Koblenz: Hundehandel auf gemieteten Anwesen unzulässig
Baurechtliche Genehmigung für Nutzung des Anwesens zum gewerblichen Hundehandel nicht vorhanden
Eine bauaufsichtliche Verfügung, mit der dem Mieter eines Anwesens die Nutzung des Anwesens zum gewerblichen Hundehandel untersagt wird, ist rechtmäßig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.
Im zugrunde liegenden Fall betreibt der
Fehlen der erforderlichen Baugenehmigung reicht grundsätzlich für Nutzungsuntersagung aus
Hiergegen hat der
Hundehandel in allgemeinem Wohngebiet baurechtlich unzulässig
Der betriebene Hundehandel sei in einem Gebiet, das – wie hier – einem allgemeinen Wohngebiet entspreche, baurechtlich nicht zulässig. Auf Grund seiner Größe und der von ihm ausgehenden Störungen für die Nachbarschaft könne er auch nicht ausnahmsweise als nicht störender
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.07.2010
Quelle: ra-online, Verwaltungsgericht Koblenz
- VG Schleswig fällt Grundsatzurteil zur Vermittlung von Tieren durch gemeinnützige Vereine
(Verwaltungsgericht Schleswig, Urteil vom 17.08.2011
[Aktenzeichen: 1 A 31/10]) - Hundepension und Hundeschule mit 40 Hunden im Dorfgebiet allgemein zulässig
(Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 14.09.2020
[Aktenzeichen: 1 ME 133/19])
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Dokument-Nr. 10017
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