wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern4.8/0/5(6)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 07.02.2014
1 L 1262/13 -

Gewerbeauskunft-Zentrale: Entzug der Inkassoerlaubnis der DDI Deutsche Direkt Inkasso durch OLG Köln wird vorläufig bestätigt

DDI verstieß widerholt gegen Auflagen des OLG Köln und erbrachte damit unqualifizierte Rechts­dienst­leistungen

Das Verwaltungsgericht Köln bestätigte vorläufig die sofortige Entziehung der Inkassoerlaubnis für die DDI Deutsche Direkt Inkasso durch das Oberlandesgericht Köln. Denn die DDI verstieß wiederholt gegen die Auflagen des OLG Köln und erbrachte damit unqualifizierte Rechts­dienst­leistungen.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Das OLG Köln untersagte der DDI im Dezember 2012 Forderungen der Gewerbeauskunft-Zentrale geltend zu machen und dabei auf Urteile zu verweisen, die zwar zugunsten der Gewerbeauskunft-Zentrale ergangen sind, sich aber im Widerspruch zu einer neueren Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urt. v. 26.07.2012 - VII ZR 262/11) befanden. Zudem beanstandete es folgende Formulierungen innerhalb der Inkassoschreiben der DDI: "eindeutig", "ganz aktuell", "diese Urteile stellen unmissverständlich klar", "damit sind alle gesetzlichen Anfechtungsgründe nicht gegeben" sowie "Klagen unseres Kunden wurden in vollem Umfang stattgegeben". Dadurch habe der unzutreffende Eindruck bei den Empfängern des Schreibens entstehen können, dass eine Verteidigung gegen die Inanspruchnahme keine oder nur geringe Aussicht auf Erfolg hat. Da sich das Inkassounternehmen nicht an die Auflagen hielt, entzog das OLG Köln die Inkassoerlaubnis mit sofortiger Wirkung. Dagegen wendete sich die DDI im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes.

Sofortiger Entzug der Inkassoerlaubnis war rechtens

Das Verwaltungsgericht Köln entschied gegen die Deutsche Direkt Inkasso. Denn das OLG Köln habe gemäß § 14 Nr. 3 Rechtsdienstleistungsgesetz die Registrierung der DDI im Rechtsdienstleistungsregister zu recht mit sofortiger Wirkung widerrufen dürfen, was zu einem Entzug der Inkassoerlaubnis führte. Nach dieser Vorschrift sei ein Widerruf zulässig, wenn begründete Tatsachen die Annahme rechtfertigen, der Rechtsdienstleister erbringe dauerhaft unqualifizierte Rechtsdienstleistungen. Dies sei regelmäßig der Fall, wenn das Inkassounternehmen etwa beharrlich gegen Auflagen verstößt. Dies sei hier der Fall gewesen.

Beharrlicher Verstoß gegen Auflagen

Die DDI habe beharrlich gegen die Auflagen des OLG Köln verstoßen, so das Verwaltungsgericht weiter. Zwar habe das Inkassounternehmen nicht mehr die Urteile zitiert, jedoch habe es weiterhin Bezug auf vorherige Schreiben genommen, die die unzulässigen Textabschnitte enthielten. Dadurch habe die DDI an ihrem Grundmuster festgehalten und bei dem Empfänger sei unverändert der Eindruck vermittelt worden, eine gerichtliche Auseinandersetzung habe keine oder nur geringe Erfolgsaussichten. Durch diese unseriösen Geschäftspraktiken habe die DDI dauerhaft unqualifizierte Rechtsdienstleistungen erbracht.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.02.2014
Quelle: Verwaltungsgericht Köln, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 17685 Dokument-Nr. 17685

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss17685

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 4.8 (max. 5)  -  6 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (1)

 
 
lee schrieb am 08.04.2014

...DDi wurde das Erlaubnis entzogen aber die schicken weiter die Abmahnungen

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?
SI Rechtsanwaltsgesellschaft mbH