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Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 01.04.2022
- 1 L 466/22 -
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik darf vor Virenschutzsoftware von Kaspersky warnen
Verwaltungsgericht Köln lehnt Eilantrag ab
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik darf vor Virenschutzsoftware der Firma Kaspersky warnen. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln heute entschieden und damit den Eilantrag eines in Deutschland ansässigen Unternehmens aus der Kaspersky-Gruppe abgelehnt.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hatte am 15. März 2022 eine
Virenschutzsoftware erfüllt Begriff der Sicherheitslücke
Dem ist das Gericht nicht gefolgt. Der Gesetzgeber habe den Begriff der Sicherheitslücke, die das BSI zu einer
Kein ausreichender Schutz gegen staatliche Einflussnahme gewährleistet
Dies sei bei
Gegen den Beschluss können die Beteiligten Beschwerde einlegen, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden würde.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.04.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Köln, ra-online (pm/cc)
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Dokument-Nr. 31608
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