Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 16.07.2015
- 13 K 1281/14 -
"Knabberfische" in Kosmetikstudio erlaubt
Stadt muss über Antrag auf Erteilung einer tierschutzrechtlichen Erlaubnis neu entscheiden
Das Verwaltungsgericht Köln hat der Klage von zukünftigen Betreibern eines Kosmetikstudios stattgegeben, die Fische zum Entfernen der Hornhaut einsetzen wollen. Das Gericht hat die beklagte Stadt Köln verpflichtet, über den Antrag der Kläger auf Erteilung einer tierschutzrechtlichen Erlaubnis unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden.
Die Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens beabsichtigen, Fische der Spezies "Garra Rufa" gewerblich zu halten. Die Fische sollen die Füße der Kunden "behandeln", indem sie die Hornhaut an den Füßen abknabbern. Diese Form der "Kosmetik" ist in asiatischen Ländern verbreitet. Die Stadt Köln hat die Erteilung der
Belange des Tierschutzes und Grundrecht auf Berufsfreiheit müssen in Einklang gebracht werden
Dem ist das Verwaltungsgericht Köln nicht gefolgt. Zur Begründung der Entscheidung führte das Gericht aus, dass die Belange des Tierschutzes und das Grundrecht der Kläger auf
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.07.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online
- "Doctor fish": Einsatz von "Knabberfischen" in Fingernagel- und Kosmetikstudio zulässig
(Verwaltungsgericht Meiningen, Urteil vom 30.06.2015
[Aktenzeichen: 2 K 143/15 Me]) - Fisch-Spa-Behandlung mit "Kangalfischen" zu kosmetischen Zwecken verstößt bei artgerechter Haltung der Fische nicht gegen den Tierschutz
(Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 15.05.2014
[Aktenzeichen: 16 K 5116/12])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 21312
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil21312
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.