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Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 07.12.2006
- 13 K 4947/05 -
Einsichtsrecht von Greenpeace in Tierversuchsstudie bestätigt
Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass Greenpeace berechtigt war, eine Tierversuchsstudie, die die Firma Monsanto Europe (Brüssel) im Rahmen eines Zulassungsverfahrens nach dem Gentechnikgesetz dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelrecht (Bundesamt) vorgelegt hat, einzusehen.
Die Firma Monsanto begehrte im Frühjahr 2005 eine Genehmigung nach dem Gentechnikgesetz zur Einfuhr von genverändertem Mais aus den USA. Hierzu legte sie zum Nachweis der medizinischen Unbedenklichkeit dem Bundesamt eine Rattenfütterungsstudie vor, die Greenpeace - gestützt auf das Umweltinformationsgesetz - einsehen wollte. Nachdem das Bundesamt die Fa. Monsanto im März 2005 darüber unterrichtet hatte, dass es die Rattenfütterungsstudie nicht als vertraulich behandeln werde, versuchte die Fa. Monsanto im April 2005 in einem gerichtlichen Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln, die
Mit der Klage verfolgte die Fa. Monsanto ihr Anliegen weiter und begehrte die Feststellung, dass die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.12.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Köln vom 07.12.2006
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Dokument-Nr. 3471
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