Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 13.09.2012
- 13 L 1121/12 -
Notrufaufzeichnungen müssen nicht an die Presse herausgegeben werden
Journalist der Bild-Zeitung fordert vergebens Notrufaufzeichnungen eines Gewaltopfers
Ein Journalisten der Bild-Zeitung hat keinen Anspruch darauf, vom Polizeipräsidium zwei Notruf-Tonbandaufzeichnungen übermittelt zu bekommen, mit denen sich das Opfer einer Gewalttat kurz vor seinem Tod an die Polizei gewandt hatte. Dies entschied das Verwaltungsgericht Köln.
In dem vorzuliegenden Fall hatte das Polizeipräsidium die Veröffentlichung einer Tonbandkopie oder einer Abschrift mit Blick auf das laufende Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft gegen den mutmaßlichen Täter und den Schutz der Privatsphäre des 17jährigen Opfers abgelehnt.
Schutzwürdige Interessen des Verstorbenen und der Angehörigen müssen berücksichtigt werden
Das Verwaltungsgericht Köln bestätigte, dass die Aufzeichnung der Notrufe vorläufig nicht herausgegeben werden müsse. Dies könne das strafrechtliche Ermittlungsverfahren beeinträchtigen. Ferner sei auf die schutzwürdigen Interessen des Verstorbenen und seiner Angehörigen Rücksicht zu nehmen.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.09.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online
Jahrgang: 2013, Seite: 96 ZD 2013, 96
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 14159
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss14159
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.