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Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 30.03.2021
- 18 K 2675/18 -
Radfahren gegen Einbahnstraße in Wermelskirchen bleibt verboten
VG Köln lehnt Eilantrag ab
In der Telegrafenstraße in Wermelskirchen muss der Radverkehr gegen die Einbahnstraße nicht zugelassen werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln mit am 30.03.2021 den Beteiligten bekannt gegebenem Urteil entschieden und die Klage eines Bürgers abgewiesen.
Der Kläger begehrte die Zulassung des Radverkehrs in Gegenrichtung einer
Einbahnstraße zu eng für Radfahren entgegen der Fahrtrichtung
Dem ist das Verwaltungsgericht nicht gefolgt und hat die Klage abgewiesen. Zur Begründung hat es ausgeführt, die Stadt
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.04.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Köln, ra-online (pm/aw)
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Dokument-Nr. 30081
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