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Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 17.11.2015
- 2 K 1167/15 -
Grundstückseigentümer kann für Nachbarn erteilte Fällgenehmigung nicht angreifen
Fällgenehmigung verletzt Grundstückseigentümer nicht in seinen Rechten
Ein Grundstückseigentümer kann nicht gegen die seinem Nachbarn erteilte Genehmigung zum Fällen eines Baums klagen. Denn der Grundstückseigentümer wird durch die Fällgenehmigung nicht in seinen Rechten verletzt. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2014 erhielt eine Grundstückseigentümerin die
Fehlende Befugnis zur Klageerhebung
Das Verwaltungsgericht Köln entschied gegen den klägerischen Nachbarn. Ihm habe bereits die Befugnis zur Klage im Sinne von § 42 Abs. 2 der Verwaltungsgerichtsordnung gefehlt. Er könne nicht geltend machen, dass er durch die Fällgenehmigung in seinen Rechten verletzt sei. Ein Anwohner könne die einen Nachbarn erteilte
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.12.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Köln, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 21994
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